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  • Eine Gaswarnanlage besteht aus einer Gaswarnzentrale, Gassensoren und Signalgebern. Die Anzahl und Positionen der Sensoren wird auf die Anwendung angepasst. Für den mobilen Einsatz gibt es tragbare Gas Handmessgeräte.  Gaswarnanlagen werden überall dort eingesetzt, wo eine Gefahr für Menschen, Tiere oder Infrastruktur besteht. Wir überwachen alle explosiven (brennbaren) Gase sowie alle toxischen (giftigen) Gase und Dämpfe. Suchen Sie eine Gasüberwachung für ein nicht aufgeführtes Gas? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Bei uns finden Sie für jede Anwendung die passende Gaswarnanlage.
    Funktion Gaswarnanlagen

    Richtlinie Lüftungsanlagen für Tiefgaragen und Parkhäuser

    Für Lüftungsanlagen Parking hat der Schweizerische Verband von Gebäudetechnik-Ingenieuren SWKI eine Richtlinie herausgegeben.

    SWKI VA103-01: Richtlinie Lüftungsanlagen für Parkhäuser (CO/NO2-Überwachung)

    Der Bestand von Autos ist weltweit stetig steigend. Dadurch ergeben sich auch immer mehr Anforderungen im Bereich Gasüberwachungen in Tiefgaragen. Für die Planung einer CO/NO2 Gasüberwachung in einer Tiefgarage sollten folgende Punkte beachtet werden.

    Gasverbindungen Abgas

    • In einer Tiefgarage müssen CO (Ausstoss von Benzinfahrzeugen) und NO2 (Ausstoss von Dieselfahrzeugen) durch eine Gaswarnanlage detektiert werden.
    • Beim Laden von Elektrofahrzeugen mit Batterien, welche einen wässrigen Elektrolyt enthalten, sollte der Einsatz einer Gaswarnanlage für Wasserstoff H2 und Sauerstoff O2 vorgesehen werden.

    Anzahl Gassensoren

    • In einer Autoeinstellhalle sollten immer mindestens zwei CO/NO2 Gassensoren pro Stockwerk oder Raum eingesetzt werden.
    • Pro 400m2 und 20 Parkplätze muss immer mindestens ein CO/NO2-Gassensorenpaar eingesetzt werden.

    Montage der Gassensoren

    • Die CO/NO2 Gassensoren sollen auf einer Höhe von 1.5 m montiert werden.

    Abgas-Alarm

    • In einer Tiefgarage soll pro 500 m2 eine Warnblinkleuchte montiert werden mit einem akustischen und optischen Alarm und der eindeutigen Anweisung, die Garage zu verlassen.

    Wartung der Gaswarnanlage

    • CO/NO2 Gaswarnanlagen müssen durch die Errichterfirma in Betrieb genommen werden.
    • Die Gasmesszellen in den CO/NO2-Sensoren sind Verschleisssteile und müssen sporadisch ersetzt werden.
    • Eine CO/NO2 Gaswarnanlage muss durch die Errichterfirma mindestens einmal jährlich kontrolliert und kalibriert werden.

    Mehr Informationen

    Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte beim Verband und bestellen deren Dokumentationen:

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    Richtlinien
    Parking
    Lüftungsanlagen für
    Tiefgaragen und Parkhäuser
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    MAK-Werte und KZGW
    Richtwerte SUVA
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    Fachberatung
    Wir beraten Sie gerne
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    SES Richtlinien
    SES Webseite

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    SWKI Richtlinien
    SWKI Webseite

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    SUVA MAK-Werte/KZGW
    SUVA Webseite