Für Lüftungsanlagen Parking hat der Schweizerische Verband von Gebäudetechnik-Ingenieuren SWKI eine Richtlinie herausgegeben.
SWKI VA103-01: Richtlinie Lüftungsanlagen für Parkhäuser (CO/NO2-Überwachung)
Der Bestand von Autos ist weltweit stetig steigend. Dadurch ergeben sich auch immer mehr Anforderungen im Bereich Gasüberwachungen in Tiefgaragen. Für die Planung einer CO/NO2 Gasüberwachung in einer Tiefgarage sollten folgende Punkte beachtet werden.
Gasverbindungen Abgas
- In einer Tiefgarage müssen CO (Ausstoss von Benzinfahrzeugen) und NO2 (Ausstoss von Dieselfahrzeugen) durch eine Gaswarnanlage detektiert werden.
- Beim Laden von Elektrofahrzeugen mit Batterien, welche einen wässrigen Elektrolyt enthalten, sollte der Einsatz einer Gaswarnanlage für Wasserstoff H2 und Sauerstoff O2 vorgesehen werden.
Anzahl Gassensoren
- In einer Autoeinstellhalle sollten immer mindestens zwei CO/NO2 Gassensoren pro Stockwerk oder Raum eingesetzt werden.
- Pro 400m2 und 20 Parkplätze muss immer mindestens ein CO/NO2-Gassensorenpaar eingesetzt werden.
Montage der Gassensoren
- Die CO/NO2 Gassensoren sollen auf einer Höhe von 1.5 m montiert werden.
Abgas-Alarm
- In einer Tiefgarage soll pro 500 m2 eine Warnblinkleuchte montiert werden mit einem akustischen und optischen Alarm und der eindeutigen Anweisung, die Garage zu verlassen.
Wartung der Gaswarnanlage
- CO/NO2 Gaswarnanlagen müssen durch die Errichterfirma in Betrieb genommen werden.
- Die Gasmesszellen in den CO/NO2-Sensoren sind Verschleisssteile und müssen sporadisch ersetzt werden.
- Eine CO/NO2 Gaswarnanlage muss durch die Errichterfirma mindestens einmal jährlich kontrolliert und kalibriert werden.
Mehr Informationen
Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte beim Verband und bestellen deren Dokumentationen: