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  • Eine Gaswarnanlage besteht aus einer Gaswarnzentrale, Gassensoren und Signalgebern. Die Anzahl und Positionen der Sensoren wird auf die Anwendung angepasst. Für den mobilen Einsatz gibt es tragbare Gas Handmessgeräte.  Gaswarnanlagen werden überall dort eingesetzt, wo eine Gefahr für Menschen, Tiere oder Infrastruktur besteht. Wir überwachen alle explosiven (brennbaren) Gase sowie alle toxischen (giftigen) Gase und Dämpfe. Suchen Sie eine Gasüberwachung für ein nicht aufgeführtes Gas? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Bei uns finden Sie für jede Anwendung die passende Gaswarnanlage.
    Funktion Gaswarnanlagen

    Richtlinien für die Überwachung brennbarer Gase

    Der Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen (SES) has folgende Richtlinien aufgestellt:

    Für die Überwachung von brennbaren und explosiven Gasen, wie zum Beispiel Methan CH4, Ethanol C2H6, Propan C3H8, Butan C4H10, Pentan C5H12, Hexan C6H14, Wasserstoff H2, sollen folgende Punkte beachtet werden:

    Anzahl Gassensoren

    • Es müssen immer mindestens zwei Gassensoren pro Raum eingesetzt werden
    • Die maximale Überwachungsfläche pro Gassensor beträgt 60 m2
    • Der maximale Abstand von Gassensor zu Gassensor darf nicht mehr als 10 m sein
    • Der maximale Abstand vom Gassensor zu einer Wand darf nicht mehr als 6 m sein
    • In Gängen bzw. Räumen von weniger als 3 m Breite darf der Abstand von Gassensor zu Gassensor maximal 15 m betragen

    Montage der Gassensoren

    • Bei Gasen, welche eine Dichte kleiner als Luft aufweisen, müssen die Gassensoren an der Decke montiert werden. Zum Beispiel: Wasserstoff H2, Methan CH4 etc.
    • Bei Gasen, welche eine Dichte grösser als Luft aufweisen, müssen die Gassensoren 30 cm über Boden montiert werden. Zum Beispiel: Ethanol C2H6, Propan C3H8, Butan C4H10, Pentan etc.
    • Bei gewissen Gasen sind spezielle Abklärungen nötig. Bitte kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall.

    Montage der Gaswarnzentrale

    • Eine Gaswarnzentrale soll immer ausserhalb des Gefahrenbereichs angebracht werden.
    • Eine Gaswarnzentrale soll an einem gut zugänglichen Ort stehen.

    Stromausfall

    • Eine Gaswarnanlage für brennbare (explosive) Gase muss mit einer USV notstromgestützt sein
    • Die Notstromversorgung (USV) für Gaswarnanlagen muss den Betrieb mindestens 2 Stunden sicherstellen.

    Wartung der Gaswarnanlage

    • Gaswarnanlagen müssen durch die Errichterfirma in Betrieb genommen werden.
    • Die Gasmesszellen in den Gassensoren sind Verschleisssteile und müssen, je nach Gasart, alle 1-5 Jahre ausgetauscht werden.
    • Eine Gaswarnanlage muss durch die Errichterfirma mindestens einmal jährlich kontrolliert und kalibriert werden. Je nach Anwendung können kürzere Intervalle notwendig sein.
    • Beim Service (Wartung) einer Gaswarnanlage müssen die Gasmesszellen gemäss Wartungsplan ausgetauscht werden.

    Mehr Informationen

    Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte beim Verband und bestellen deren Dokumentationen:

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