Der Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen (SES) has folgende Richtlinien aufgestellt:
Für die Überwachung von brennbaren und explosiven Gasen, wie zum Beispiel Methan CH4, Ethanol C2H6, Propan C3H8, Butan C4H10, Pentan C5H12, Hexan C6H14, Wasserstoff H2, sollen folgende Punkte beachtet werden:
Anzahl Gassensoren
- Es müssen immer mindestens zwei Gassensoren pro Raum eingesetzt werden
- Die maximale Überwachungsfläche pro Gassensor beträgt 60 m2
- Der maximale Abstand von Gassensor zu Gassensor darf nicht mehr als 10 m sein
- Der maximale Abstand vom Gassensor zu einer Wand darf nicht mehr als 6 m sein
- In Gängen bzw. Räumen von weniger als 3 m Breite darf der Abstand von Gassensor zu Gassensor maximal 15 m betragen
Montage der Gassensoren
- Bei Gasen, welche eine Dichte kleiner als Luft aufweisen, müssen die Gassensoren an der Decke montiert werden. Zum Beispiel: Wasserstoff H2, Methan CH4 etc.
- Bei Gasen, welche eine Dichte grösser als Luft aufweisen, müssen die Gassensoren 30 cm über Boden montiert werden. Zum Beispiel: Ethanol C2H6, Propan C3H8, Butan C4H10, Pentan etc.
- Bei gewissen Gasen sind spezielle Abklärungen nötig. Bitte kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall.
Montage der Gaswarnzentrale
- Eine Gaswarnzentrale soll immer ausserhalb des Gefahrenbereichs angebracht werden.
- Eine Gaswarnzentrale soll an einem gut zugänglichen Ort stehen.
Stromausfall
- Eine Gaswarnanlage für brennbare (explosive) Gase muss mit einer USV notstromgestützt sein
- Die Notstromversorgung (USV) für Gaswarnanlagen muss den Betrieb mindestens 2 Stunden sicherstellen.
Wartung der Gaswarnanlage
- Gaswarnanlagen müssen durch die Errichterfirma in Betrieb genommen werden.
- Die Gasmesszellen in den Gassensoren sind Verschleisssteile und müssen, je nach Gasart, alle 1-5 Jahre ausgetauscht werden.
- Eine Gaswarnanlage muss durch die Errichterfirma mindestens einmal jährlich kontrolliert und kalibriert werden. Je nach Anwendung können kürzere Intervalle notwendig sein.
- Beim Service (Wartung) einer Gaswarnanlage müssen die Gasmesszellen gemäss Wartungsplan ausgetauscht werden.
Mehr Informationen
Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte beim Verband und bestellen deren Dokumentationen: