• Français
  • English
  • Eine Gaswarnanlage besteht aus einer Gaswarnzentrale, Gassensoren und Signalgebern. Die Anzahl und Positionen der Sensoren wird auf die Anwendung angepasst. Für den mobilen Einsatz gibt es tragbare Gas Handmessgeräte.  Gaswarnanlagen werden überall dort eingesetzt, wo eine Gefahr für Menschen, Tiere oder Infrastruktur besteht. Wir überwachen alle explosiven (brennbaren) Gase sowie alle toxischen (giftigen) Gase und Dämpfe. Suchen Sie eine Gasüberwachung für ein nicht aufgeführtes Gas? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Bei uns finden Sie für jede Anwendung die passende Gaswarnanlage.
    Funktion Gaswarnanlagen

    Richtlinien für die Überwachung toxischer Gase

    Der Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen (SES) has folgende Richtlinien aufgestellt:

    Für die Überwachung von toxischen (giftigen) Gasen und Sauerstoff, wie zum Beispiel Ammoniak NH3, Kohlendioxid CO2, Chlorgas Cl2, Brom Br2, sollen folgende Punkte beachtet werden:

    Anzahl Gassensoren

    • Es müssen immer mindestens zwei Gassensoren pro Raum eingesetzt werden.
    • Bei einer Raumüberwachung ist die maximale Überwachungsfläche pro Gassensor 60 m2.
    • Bei einer Objekt- oder Bereichsüberwachung sind die Gassensoren direkt neben der möglichen Gasleckstelle zu montieren.

    Montage der Gassensoren

    • Bei Gasen, welche eine Dichte kleiner als Luft aufweisen, müssen die Gassensoren an der Decke montiert werden. Zum Beispiel: Ammoniak
    • Bei Gasen, welche eine Dichte grösser als Luft aufweisen, müssen die Gassensoren 30cm über Boden montiert werden. Zum Beispiel: Brom, Chlordioxid, Brom etc.
    • Bei gewissen Gasen und Anwendungen sind spezielle Abklärungen nötig. Bitte kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall.

    Montage der Gaswarnzentrale

    • Eine Gaswarnzentrale soll immer ausserhalb des Gefahrenbereichs angebracht werden.
    • Eine Gaswarnzentrale soll an einem gut zugänglichen Ort stehen.

    Stromausfall

    • Eine Gaswarnanlage für toxische (giftige) Gase und Sauerstoff muss mit einer USV notstromgestützt sein.
    • Die Notstromversorgung (USV) für Gaswarnanlagen muss den Betrieb mindestens 6 Stunden sicherstellen.

    Wartung der Gaswarnanlage

    • Gaswarnanlagen müssen durch die Errichterfirma in Betrieb genommen werden.
    • Die Gasmesszellen in den Gassensoren sind Verschleisssteile und müssen, je nach Gasart, alle 1-5 Jahre ausgetauscht werden.
    • Eine Gaswarnanlage muss durch die Errichterfirma mindestens einmal jährlich kontrolliert und kalibriert werden. Je nach Anwendung können kürzere Intervalle notwendig sein.
    • Beim Service (Wartung) einer Gaswarnanlage müssen die Gasmesszellen gemäss Wartungsplan ausgetauscht werden.

    Mehr Informationen

    Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte beim Verband und bestellen deren Dokumentationen:

    Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen
    link
    Richtlinien
    Parking
    Lüftungsanlagen für
    Tiefgaragen und Parkhäuser
    link
    MAK-Werte und KZGW
    Richtwerte SUVA
    telefon
    Fachberatung
    Wir beraten Sie gerne
    link
    SES Richtlinien
    SES Webseite

    link
    SWKI Richtlinien
    SWKI Webseite

    link
    SUVA MAK-Werte/KZGW
    SUVA Webseite