Der Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen (SES) has folgende Richtlinien aufgestellt:
Für die Überwachung von toxischen (giftigen) Gasen und Sauerstoff, wie zum Beispiel Ammoniak NH3, Kohlendioxid CO2, Chlorgas Cl2, Brom Br2, sollen folgende Punkte beachtet werden:
Anzahl Gassensoren
- Es müssen immer mindestens zwei Gassensoren pro Raum eingesetzt werden.
- Bei einer Raumüberwachung ist die maximale Überwachungsfläche pro Gassensor 60 m2.
- Bei einer Objekt- oder Bereichsüberwachung sind die Gassensoren direkt neben der möglichen Gasleckstelle zu montieren.
Montage der Gassensoren
- Bei Gasen, welche eine Dichte kleiner als Luft aufweisen, müssen die Gassensoren an der Decke montiert werden. Zum Beispiel: Ammoniak
- Bei Gasen, welche eine Dichte grösser als Luft aufweisen, müssen die Gassensoren 30cm über Boden montiert werden. Zum Beispiel: Brom, Chlordioxid, Brom etc.
- Bei gewissen Gasen und Anwendungen sind spezielle Abklärungen nötig. Bitte kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall.
Montage der Gaswarnzentrale
- Eine Gaswarnzentrale soll immer ausserhalb des Gefahrenbereichs angebracht werden.
- Eine Gaswarnzentrale soll an einem gut zugänglichen Ort stehen.
Stromausfall
- Eine Gaswarnanlage für toxische (giftige) Gase und Sauerstoff muss mit einer USV notstromgestützt sein.
- Die Notstromversorgung (USV) für Gaswarnanlagen muss den Betrieb mindestens 6 Stunden sicherstellen.
Wartung der Gaswarnanlage
- Gaswarnanlagen müssen durch die Errichterfirma in Betrieb genommen werden.
- Die Gasmesszellen in den Gassensoren sind Verschleisssteile und müssen, je nach Gasart, alle 1-5 Jahre ausgetauscht werden.
- Eine Gaswarnanlage muss durch die Errichterfirma mindestens einmal jährlich kontrolliert und kalibriert werden. Je nach Anwendung können kürzere Intervalle notwendig sein.
- Beim Service (Wartung) einer Gaswarnanlage müssen die Gasmesszellen gemäss Wartungsplan ausgetauscht werden.
Mehr Informationen
Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte beim Verband und bestellen deren Dokumentationen: